Helikopter VIP Service - Partner
AIR-DYNAMIC S.r.L.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Falls der Helikopter oder Privatjet mit dem Kunden am Zielort übernachten muss, hat dies einen Festpreis von 500 € je Fluggerät (zzgl. MwSt.), ebenso werden die Mahlzeit- und Aufenthaltskosten für den Piloten und Techniker berechnet.
2. Bestätigung der Transfers: Bitte beachten Sie, dass wir Buchungungen erst bestätigen, sobald wir eine Banküberweisung oder Ihre Kreditkarten-Details zusammen mit dem ausgefüllten Formular (Genehmigung für die Abbuchung per Kreditkarte) per Fax unter +39 06 50917600 erhalten.
3. Kunden, die an internationalen Flughäfen ankommen: Nach der Gepäckausgabe werden die Passagiere von einem Air-Dynamic-Agent oder einem Vertreter der Firma empfangen, der ihre reibungslose Weiterbefoerderung per Hubschrauber oder Privatjet koordiniert (Transport per Shuttle-Bus / Limousine zum Abflugsort). Falls wir aus operativen Gründen (Wetterbedingungen, Slots) nicht in der Lage sein sollten sofort zu starten, können die Passagiere in der Zwischenzeit in einer VIP-Lounge im Flughafenterminal Platz nehmen.
4. Abflug und Landung auf Privatbesitzen: Wir weisen Sie darauf hin, dass nach dem Ministerialdekret vom 8. August 2003 Hubschrauber, nach Vorlegen einer schriftlichen Vollmacht des Eigentümers und nach einer Inspektion des Operators (oder der Air-Dynamic) und mit Genehmigung der örtlichen Polizei und nach endgültiger Zulassung der italienischen Luftfahrbehörde landen können.
5. Flugstornierungen:
Es enstehen keine Gebühren von Stornierungen oder Änderungen des Reisetermins aufgrund von schlechter Witterung / Wetterlage.
Eine Stornierung ist nur akzeptabel durch schriftliche Mitteilung (Fax oder E-Mail).
In Falle von No-Show berechnen wir 100% Stornierungsgebühren.
Bei Stornierungen 24 Stunden vor Abflug: 85% Gebühr.
Bei Stornierungen zwischen 24 und 72 Stunden, 75% Gebühr.
Bei Stornierungen zwischen 72 Stunden und 7 Tagen, 50% Gebühr.
Bei Stornierungen zwischen 7 Tagen und 14 Tagen, 30% Gebühr.
Ab der Buchung: 10% Gebühr.
Haftung
Der Luftfrachtführer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - soweit anwendbar -, gemäß der Bestimmungen des Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens sowie der Verordnung (EG) Nr. 785/2004. Soweit zulässig wird die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme für den Fall der Tötung, der Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes beträgt für jede Person 250.000,00 SZR. Für den Fall der verspäteten Beförderung eines Fluggastes haftet der Luftfrachtführer bis zu einem Betrag von 4.150,00 SZR. In Bezug auf Reisegepäck haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 1.000,00 SZR. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beläuft sich für den Luftfrachtführer, der ein Luftfahrzeug betreibt oder führt, auf 17,00 SZR je Kilogramm des beförderten Gutes. Die Haftung gegenüber Dritten (nicht Passagieren) richtet sich nach dem maximalen Abfluggewicht des Luftfahrzeugs. Für Luftfahrzeuge z.B. mit untenstehenden maximalen Abfluggewichten ergeben sich daher die entsprechenden Mindestversicherungssummen. Im Übrigen wird auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen verwiesen.
Abfluggewicht des Helikopters oder Jets (MTOM) in kg - Mindestversicherungs-Summe
bis 2.700 kg - SZR 3.000.000,00
bis 6.000 kg - SZR 7.000.000,00
bis 12.000 kg - SZR 18.000.000,00
Erklärung: Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF/IMF International Monetary Fund). Es enthält feste Beträge der wichtigsten Weltwährungen US-Dollar, Euro, Yen, sowie britisches Pfund und wird täglich neu festgesetzt. Der Gegenwert zu SZR 1,00 beträgt ca. EUR 1,22.
Anmerkung:
Air Dynamic S.r.L. ist unser Partnerunternehmen in Zusammenarbeit mit beTravel ltd. Reisebüro Stuttgart, Deutschland, Telefon: 0049 - 711 - 520 89 69 - 0